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FPH-Anerkennung Offizinpharmazie
pharmaSuisse will möglichst flächendeckend gute Fortbildungsmöglichkeiten anbieten. Deshalb gibt es die Möglichkeit, Fortbildungsveranstaltungen anerkennen zu lassen. Für die FPH-Anerkennung in der Offizinpharmazie ist pharmaSuisse zuständig. Betreffend Anerkennung von Veranstaltungen im Bereich Homöopathie wenden Sie sich an die SAGH. Für Spitalpharmazie ist die GSASA verantwortlich.
  

Validierungssitzungen

Der Validierungsausschuss und die FPH Offizin entscheiden an folgenden Sitzungsdaten über die Anerkennung von Veranstaltungen:

Validierungsausschuss
  • 31. Januar 2012
  • 27. März 2012
  • 5. Juni 2012
  • 4. September 2012
  • 3. Dezember 2012
FPH Offizin
  • 31. Januar 2012
  • 16. April 2012
  • 11. Juni 2012
  • 4. September 2012
  • 3. Dezember 2012
Der definitive Entscheid über die Anerkennung von Veranstaltungen erfolgt jeweils an der Sitzung der FPH Offizin. Sie werden im Anschluss an diese Sitzung über die Anerkennung informiert.

WICHTIG: Die Antragsformulare inkl. den Beilagen müssen mindestens 15 Arbeitstage vor der nächsten Sitzung im Sekretariat der FPH Offizin eingegangen sein. 

Anerkennung...

Es werden keine Fortbildungsveranstalter mehr akkreditiert, sondern nur noch einzelne Veranstaltungen. Grund für diese Neuerung sind die gestiegenen Qualitätsanforderungen denen wir gerecht werden müssen. Neu gibt es folgende Anerkennungsmöglichkeiten:
 

... eines Jahresprogramms

Für die Anerkennung eines Jahresprogramms müssen Sie mind. 7 Veranstaltungen zusammen zur Akkreditierung einreichen. Sie haben die Möglichkeit dies anhand Ihres Kursprogramms oder mit dem folgenden Antragsformular vorzunehmen:
 
 
 
Die Akkreditierung des Jahresprogramms kostet CHF 700.- pro Jahr.
  • Jede weitere Anerkennung einer einzelnen zusätzlichen Veranstaltung kostet wie bisher CHF 110.-
  • Pro Jahr werden max. CHF 1'360.- in Rechnung gestellt (Jahresprogramm + 6 zusätzliche Veranstaltungen) 
​... einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung
... einer interaktiven Veranstaltung (e-learning, Lesekontrolle, Videostreaming)
 
Sie führen eine einzelne Fortbildungsveranstaltung durch und möchten diese FPH-anerkennen lassen? Bitte füllen Sie dazu folgendes Antragsformular aus:
 
 
  • Die Gebühren für die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung belaufen sich auf CHF 110.- pro Veranstaltung.
  • Pro Jahr werden max. CHF 1'320.- in Rechnung gestellt (12 einzelne Veranstaltungen)
... einer Fortbildungsveranstaltung: Express
 
Normalerweise werden Anträge nur an den Sitzungsdaten besprochen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Express-Anerkennung zu beantragen (Administrativer Aufwand von zwei Wochen). Hierfür benutzen Sie bitte das Antragsformular für die Anerkennung einer einzelnen Fortbildungsveranstaltung.
 
Die Gebühren für die Express-Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung belaufen sich auf CHF 250.- pro Veranstaltung.
 
 ...einer Veranstaltung im Nachhinein
... einer Veranstaltung im Voraus
 
Haben Sie eine Veranstaltung besucht welche (noch) nicht FPH-anerkannt ist? Oder planen Sie an einer nicht FPH anerkannten Veranstaltung teilzunehmen? Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf nachträgliche oder vorgängige Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zu stellen (nur für Kursteilnehmer/innen)
 
 
Die Gebühr für die nachträgliche oder vorgängige Anerkennung beläuft sich pro Veranstaltung wie folgt:
  • pharmaSuisse Mitglieder: CHF 100.-
  • pharmaSuisse Nichtmitglieder: CHF 200.-
 

 Downloads

 
 

 Grundlagen

 
 

 Kontakt

 
pharmaSuisse
Schweizerischer Apothekerverband
Stationsstrasse 12
3097 Bern – Liebefeld
Telefon: 031 978 58 58
Telefax: 031 978 58 59