Die Stiftung Hilfskasse des Schweizerischen Apothekerverbandes pharmaSuisse unterstützt Studierende der Pharmazie, wenn Stipendien und Darlehen von den kantonalen Behörden nicht gewährt werden oder wenn diese nicht ausreichen.
Die Stipendien werden vollständig oder teilweise als rückzahlbare Darlehen gewährt; sie sind grundsätzlich zinslos. Beiträge an Doktorierende für die Abfassung und/oder Publikation von Dissertationen werden nur als Darlehen gewährt.
Informationen erhalten Sie direkt bei
Dr. Hansueli Bartlome, Sekretär der Stiftung Hilfskasse (siehe rechte Spalte).
Unterlagen für Stipendiengesuch
Gesuche für Stipendien und Darlehen können jederzeit eingereicht werden. Sie sind an den Stiftungsrat der Hilfskasse zu richten, der über die Modalitäten der Unterstützung entscheidet.
Lebenslauf
Maturazeugnis
Zeugnisse von bereits abgelegten Examen
Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben pro Studienjahr und des sich daraus ergebenden Fehlbetrages (siehe Formular Budget)
Positive oder negative Antwort der kantonalen Behörden auf Gesuch um ein Stipendium
Letzte definitive Steuerveranlagung
Letzte definitive Steuerveranlagung der Eltern (die sie auch direkt an die Hilfskasse einreichen können)
Drei Adressen von Personen (wenn möglich auch aus dem pharmazeutischen Bereich), bei denen Erkundigungen über den/die Gesuchsteller/in eingeholt werden können (z.B. ehemalige Mittelschullehrer oder –rektoren, Behördenmitglieder der Wohngemeinde, ehemalige Arbeitgeber – auch Ferienjobs- , Leiter von kulturellen oder sportlichen Organisationen, usw.)