Bei den Medikamentenpreisen ist zwischen zwei Segmenten zu unterscheiden: Einerseits gibt es kassenpflichtige Medikamente, die bei einer Verschreibung durch den Arzt von der Krankenversicherung über die Grundversicherung übernommen werden.
Die Preise dieser Medikamente werden vom Bundesamt für Gesundheit festgelegt. Andererseits unterliegen sämtliche nicht kassenpflichtigen Medikamente dem freien Markt. D.h. sowohl die Hersteller wie auch der Detailhandel sind in der Preisgestaltung frei. Es gelten die Marktmechanismen des Wettbewerbs.